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Haftpflichtversicherung muss für die Kosten aufkommen.
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- schnelle, aber absolut akribische und lückenlose, Erfassung des Schadens
einschließlich detaillierter fotografischer Beweisaufnahme - die Erstellung eines Schadengutachtens, das vor Gericht Bestand hat
- die passive Rechtsberatung
- auf Wunsch Erstkontakt zu einer Kfz-Meisterwerkstatt, zu einem Anbieter von
Ersatzfahrzeugen und zu einem fachbezogenen Rechtsanwalt