IHR RECHT BEI EINEM KFZ.-Haftpflichtschaden (fremdverschuldeter Unfallschaden)
Die Versicherungen stellen Ihr Recht oftmals in Frage, indem sie versuchen die Schadenabwicklung Ihres verunfallten Fahrzeuges durch die eigenen
Kfz.-Sachverständigen begutachten zu lassen, um sich auf diesem Wege Kosten in Form von
zu ersparen.
Alle diese Faktoren würden dazu beitragen, daß Sie um Ihr Grundrecht nach § 249 BGB aufgrund fragwürdiger Vorgehensweisen, gebracht würden. In dem § 249 BGB wird das allgemeine Schadenersatzrecht in Deutschland definiert. Ein kleiner Auszug aus diesem Recht sagt unter anderem aus, daß Sie „Ein, durch Fremde verschuldeter Schaden an einer Sache, in diesem Falle an Ihrem Fahrzeug, so wieder herzustellen ist, wie vor Beginn des Schadeneintritts, nicht besser, aber auch nicht schlechter.“
Demnach haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen, Ihrer Wahl, mit der Begutachtung der beschädigten Sache (Fahrzeug) zu beauftragen.
Ebenso haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine beliebige Werkstatt, Ihrer Wahl, mit der Behebung des Schadens zu beauftragen.
Des weiteren haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine beliebige Rechtsanwaltskanzlei, Ihrer Wahl, mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen.
In unseren qualifizierten Kfz.-Schadengutachten müssen Sie auf kein Recht verzichten.
In unseren Gutachten werden auftragsgemäß alle wichtigen Leitsätze zur Kfz-Schadengutachtenerstellung, nämlich
für unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
nach den Vorgaben und Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen (IFS) und den Vorgaben und Leitsätzen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V. (DGuSV) erstattet.
Warum keine Reparaturkostenkalkulation, besser bekannt als Kostenvoranschlag, beispielsweise durch ein Autohaus oder Kfz.-Werkstatt erstellen lassen???
In einem Kostenvoranschlag werden, bzw. dürfen keine Werte des zur Rede stehenden Fahrzeuges beziffert werden.
Fahrzeugspezifische Werte, wie
– Wiederbeschaffungswert
Der Definition nach der Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs, unmittelbar vor Schadeneintritt. Demnach handelt es sich bei dieser Wertanagabe um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz eines beschädigten Fahrzeuges, unter Berücksichtigung, wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung, aufgebracht werden müssen.
– Restwert
Der Definition nach der aktuelle Wert des unreparierten, verunfallten Fahrzeuges im Istzustand. Der Restwert wird vom Kfz.-Sachverständigen beispielsweise mittels einer sogenannten „Restwertbörse“, oder durch mindestens 3 Restwertangebote regionaler Autohäuser, Fahrzeughändler, Werkstätten, usw. ermittelt und im Gutachten eingesetzt.
– merkantile (kaufmännische) Wertminderung
Der Definition nach beziffert dieser den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfallschadenereignis, trotz sach- und fachgerechter Reparaturen erfährt. Ein merkantiler Minderwert darf von einem Kfz.-Sachverständigen dann vergeben werden, wenn das zur Rede stehende Fahrzeug nach einem Unfallschadenereignis auf dem Markt einen geringeren Verkaufspreis, als das gleiche, unfallfreie Fahrzeug erziehlen würde.
Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, der offenbarungspflichtig ist, jeden, ihm bekannten Vorschaden am Fahrzeug, bei evtl. Varäußerung anzugeben.
– die Beurteilung
Die Gefahr, dass verschiedene Beurteilungen falsch eingeschätzt werden, ist sehr groß. Die Beurteilung , ob ein Unfallfahrzeug „reparturwürdig“, ist, oder ob es sich um einen „Totalschaden innerhalb der 130% Regelung“ handelt, oder gar um einen „wirtschaftlichen Totalschaden handelt, obliegt dem qualifizierten Kfz.-Sachverständigen.
Die Erstattung eines qualifiziertem Kfz.-Schadengutachtens durch einen qualifizierten Kfz.-Sachverständigen hat vor jedem Gericht Bestand und dient vor den Gerichten als „beweissicherndes Dokument“ !!!
Nachteile bei der Schadensregulierung für den Geschädigten, aufgrund in Auftrag gegebener Kostenvoranschläge, sind leider viel zu oft an der Tagesordnung.
In Bearbeitung
Kfz.-Sachverständigen Büro Bruckrath
Herr Olaf Helle
Bruckrath 61
41334 Nettetal
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