Kfz.-Schadengutachten
Alle Kosten bei einem Kfz.-Haftpflichtschaden, der Definition nach "Ein, durch äußere Einwirkung entstandener Schaden am Fahrzeug", werden laut Deutschem Recht nach § 249 BGB, dem Deutschen Schadenersatzrecht, abgewickelt.
Folgende Kosten werden durch den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer (Kfz.-Haftpflichtversicherung des Schädigers (Unfallverursacher)) erstattet.
*: siehe FAQ
Kfz.-Wertgutachten
Die Kosten für ein Kfz.-Wertgutachten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen und sind daher von Fall zu Fall immer individuell.
*: siehe FAQ
Sondergutachten
Bei den aufgeführten Sondergutachten werden die Kosten des Zeitaufwandes nach JVEG (Justizvergütungs- & -entschädigungsgesetz) berechnet.
Zusätzliche Kosten setzen sich wie folgt zusammen.
*: siehe FAQ
Sonstige Dienstleistungen
Bei allen anderen Dienstleistungen werden die Kosten individuell nach folgenden Punkten berechnet.
Kfz.-Sachverständigen Büro Bruckrath
Herr Olaf Helle
Bruckrath 61
41334 Nettetal
+49(0)1731 025 131
kfz-sachverstand-nettetal@t-online.de