Wichtig bei Haftpflichtschaden: Der Unterschied zwischen freien Sachverständigen und Versicherungs-Sachverständigen

Ich bin ja froh und dankbar, dass es nur ein Blechschaden ist und die gegnerische Versicherung für die Folgekosten aufkommen wird. Muss ich jetzt auch das Angebot von der gegnerischen Versicherung für das Sachverständigen-Gutachten annehmen?

Diese Frage wird mir so oder ähnlich immer wieder gestellt. Deshalb möchte ich den Blog dazu nutzen, um näher auf die Rechtslage einzugehen.

Wenn nach einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung eintritt, bietet diese nahezu immer auch ihre Dienste für die Ermittlung der Höhe des Schadens durch einen hauseigenen Gutachter an. Dafür hat die Versicherung ihre Sachverständigen, die als Angestellte nach den Richtlinien der Versicherung Fahrzeugschäden prüfen und Gutachten erstellen. Im Gegensatz dazu arbeiten freie Sachverständige als unparteiische und unabhängige Experten. Sie werden von ihren Kunden, z. B. von Unfall-Geschädigten, direkt beauftragt.

Geschädigte haben jedoch immer die freie Wahl! Das ergibt sich aus § 249 BGB (Art und Umfang des Schadensersatzes). Dort ist geregelt, dass ein fremdverschuldeter Schaden an einer Sache, in diesem Fall an einem Fahrzeug, so wieder herzustellen ist wie vor Beginn des Schadenseintritts – nicht besser, aber auch nicht schlechter.
Demnach haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen qualifizierten und unabhängigen
Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung der beschädigten Sache (Fahrzeug) zu
beauftragen.
Ebenso haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine beliebige Werkstatt Ihrer Wahl mit der
Behebung des Schadens zu beauftragen und Sie haben Sie auch das uneingeschränkte Recht, eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass freie Kfz-Sachverständige unabhängige Experten sind, die von Privatpersonen oder Unternehmen beauftragt werden, um Schäden an Fahrzeugen zu bewerten. Versicherungs-Sachverständige hingegen prüfen Schadensfälle im Namen der Versicherungsgesellschaft.

Gut zu wissen:
Freie Kfz-Sachverständige erstellen Gutachten auftragsgemäß nach den Vorgaben und Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen (IFS) und den Vorgaben und Leitsätzen der diversen Sachverständigen-Verbände. Diese garantieren:

  • die Schadensfeststellung
  • die Beweissicherung
  • die Ermittlung der Unfallschadenhöhe

Ich wünsche Ihnen einen heiteren Wonnemonat Mai und eine allzeit gute Fahrt.
Ihr Olaf Helle

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